AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mietvertrag
Der Mietvertrag wird durch „Pirola Immobilienmanagement GmbH“, Am Südertief 3 in 26409 Wittmund als Vermittler zwischen dem Eigentümer und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Vermieter ist in dieser Zeit die „Pirola Immobilienmanagement GmbH“. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten.

2.Allgemeine Vereinbarungen
Vermietet werden nur vollständig möblierte Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Die Buchung umfasst das in der Buchungsbestätigung genannte Mietobjekt.
Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Personenzahl belegt werden andernfalls entstehen weitere Mietkosten.
Hunde im Mietobjekt Bedarfen die Zustimmung des Vermieters.

3.Preise
Diese verstehen sich in Euro.
Die ortsübliche Kurkarte (Nordsee-Service-Card) wird separat vor Ort erhoben. Der erhobene Kurkarten-Betrag ist für die Vermieter ein durchlaufender Posten, welcher in kompletter Höhe an die Kurverwaltung abzuführen wird. Die Preise der Kurkarte (Nordsee-Service-Card) legt der jeweilige Küstenort fest.

4.Anreise
Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sondervereinbarungen sind jederzeit möglich, Bedarfen aber vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter der Ferienimmobilie der „Pirola Immobilienmanagement GmbH“.
Die Schlüsselausgabe erfolgt entweder über den Schlüsseltresor am Mietobjekt oder persönlich vor Ort durch einen Mitarbeiter.
Bereits vorhandene Schäden, welche bei Anreise durch den Mieter aufgefallen sind, sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

5.Abreise
Am Abreisetag bitten wir um Freigabe des Mietobjekts bis 10:00 Uhr.
Der Schlüssel ist bei Abreise in den Schlüsseltresor am Mietobjekt zu legen.
Ein möglicher Schlüsselverlust ist dem Vermieter der „Pirola Immobilienmanagement GmbH“ umgehend mitzuteilen. Die „Pirola Immobilienmanagement GmbH“ behält sich vor die Aufwendungen oder für die Ersatzbeschaffung oder sonstige Kosten gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
Das Mietobjekt ist bei Abreise wie folgt zu verlassen:
• Geschirr, Gläser, Töpfe etc. sind gespült
• Geschirrspüler ist ausgeräumt
• Müll ist in die dafür vorgesehene Mülltonne zu entsorgen
• Kühlschrank und Gefrierfach sind entleert
• Bettwäsche und Handtücher sind abgezogen und in das Badezimmer gelegt
• Alle Lichtquellen und technischen Geräte sind ausgeschaltet
• Alle Fenster und Türen sind geschlossen
• Denken Sie an Ihre Wertsachen
• Deko- oder andere Gegenstände sind wieder zurückzustellen

6.Haftung
Der Mieter sichert zu, das Inventar sowie die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Für mögliche Schäden, welche durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Mieter. Sofern Schäden innerhalb der Mietzeit entstehen, meldet der Mieter diese dem Vermieter unter Tel.: 04466-999 67 64
Der Vermieter sagt zu, ein Mietobjekt in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand, mit den zugesicherten Eigenschaften, zu überlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, meldet der Mieter ggfls. Mängel in Bezug auf die Reinigung unverzüglich unter der o.g. Rufnummer dem Vermieter.
Sofern für das Mietobjekt ein Kfz-Abstellplatz vorhanden und angeboten wird, besteht die Nutzung auf eigene Gefahr, gleiches gilt für die Nutzung, falls vorhanden, für Kinderspielgeräte jeglicher Art.
Der Vermieter sowie der Eigentümer des Mietobjekts Haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters.

7.Wäsche
Bettwäsche (Kopfkissenbezug, Bettbezug, Bettlaken) und Handtücher (Frotteetuch, Duschtuch) sowie Küchenhandtuch werden nicht gestellt, können aber gegen Gebühr beim Vermieter geliehen werden.

8.Nichtraucher-Mietobjekte
Alle unsere Mietobjekte sind Nichtraucher-Ferienwohnungen oder -Ferienhäuser.
Auf den Terrassen, Balkonen oder im Freien ist das Rauchen selbstverständlich gestattet.
Bei Nichteinhaltung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr vom Vermieter erhoben.

9.Kündigung /Stornierung
Bei Fällen von höherer Gewalt (Feuer-, Sturm-, Wasserschäden, etc.) kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Evtl. geleistete Zahlungen werden dann in vollem Umfang rückerstattet.
Sofern eine Anreise (z.B. aus Gründen einer Erkrankung oder sonstigen beruflichen bzw. familiären Gründen) nicht möglich ist, ist der Mieter grundsätzlich von der Zahlung der Miete nicht befreit und muss die angegebenen Stornierungskosten tragen.
Auch eine vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise sind von den Stornierungsbedingungen nicht ausgenommen bzw. können nicht erstattet werden.
Bei Stornierungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR für die Stornierungsabrechnung. Die Kündigung/ Stornierung bedarf der Schriftform.
Der Vertrag erlangt unmittelbar nach Bestätigung durch den Mieter seine Gültigkeit.

Ab 91 Tagen vor Anreise berechnen wir 0% des Mietpreises, jedoch die Bearbeitungsgebühr
Bei 61 – 90 Tage vor Anreise berechnen wir 20 % des Mietpreises, zzgl. Bearbeitungsgebühr
Bei 60 – 31 Tage vor Anreise berechnen wir 50 % des Mietpreises, zzgl. Bearbeitungsgebühr
Unter 30 Tagen vor Anreise berechnen wir 90 % des Mietpreises, zzgl. Bearbeitungsgebühr

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornierungskosten/Bearbeitungsgebühr verrechnet!
Wir empfehlen daher immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

10.Endreinigung
Hierfür entsteht eine Reinigungspauschale, welche extra durch den Vermieter berechnet und durchgeführt wird.

11.Schlussbestimmungen
Alle Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt wurden.
Hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig verarbeiten und speichern. Die Daten werden lediglich geschäftsnotwendig und vertraulich genutzt.

12.Salvatorische Klausel
Sollten in diesem Vertrag Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Erschienenen gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit der betreffenden Vereinbarung erkannt hätten.

 

(Stand Januar 2023)